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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Campingplatz Klagenfurt am Wörthersee
Betreiber: TENTORIA GmbH, Metnitzstrand 5, 9020 Klagenfurt (FN 369182s | Handelsgericht Klagenfurt)
Fassung: 11/2020

1. Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Firma TENTORIA GmbH als Betreiber des Campingplatzes Klagenfurt Wörthersee (im Folgenden „Campingplatzbetreiber“) und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für die Aufenthaltsdauer gültigen Zusagen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzbetreiber.
Bei Anmeldung erkennt der Campinggast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Anmeldung/Reservierungen:

Mit der Anmeldung oder Reservierung bietet der Campinggast den Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung einer Stellplatzfläche verbindlich an. Dies kann schriftlich (Brief, Fax, Email) oder über unser Onlinebuchungssystem (ab 3 Nächten Aufenthalt), in Ausnahmefällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Campinggast auch für alle in der Anmeldung/Reservierung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Campinggast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung bzw. durch konkludente Handlungen durch den Campingplatzbetreiber oder dessen Beauftragte zustande. Fernmündliche Bestätigungen sind nur in Ausnahmefällen und in gegenseitigem Einverständnis bindend.
Reservierungen werden grundsätzlich für jede beliebige Dauer angenommen. Einschränkungen kann es für unterschiedliche Stellplatzkategorien (L, XL) oder bestimmte Saisonzeiten (z.B. Ironman) geben.

3. Dauer des Reservierungszeitraumes und Aufenthaltes:

Der Umfang des Zeitraumes, für den ein Campinggast reserviert, ist grundsätzlich bindend, sobald der Campinggast seinen Aufenthalt antritt. Es ist nur bei einvernehmlicher Einigung möglich, den Aufenthaltszeitraum bzw. die entsprechende Zahlungsverpflichtung danach noch zu kürzen. Es besteht seitens des Campinggastes grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von vorausbezahlten Campinggebühren, wenn er den Aufenthalt vorzeitig abbricht.
Der gebuchte Stellplatz steht am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung und wird auf jeden Fall bis 20:00 Uhr freigehalten. Falls sich die Anreise verzögert ist es unbedingt notwendig uns kurz zu benachrichtigen. Sollte bis 20:00 Uhr keine Nachricht einer späteren Anreise eingehen gehen wir davon aus, dass Sie sich anders entschieden haben und wir den Stellplatz entschädigungslos einem anderen Gast geben können. Am Abreisetag steht der Stellplatz bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
Werden reservierte Nächte nicht in Anspruch genommen (frühere Abreise), verpflichtet sich der Campinggast zur Zahlung der jeweils gültigen Stellplatzgebühren für nicht konsu-mierte Nächte. Lediglich Personengebühren entfallen bei nicht konsumierten Nächten.

4. Stellplatz-Nummer und Nutzung des Stellplatzes

Die Nummer des Wunsch-Stellplatzes des Gastes ist entweder bereits im Campingvertrag definiert oder die Auswahl findet am Anreisetag durch einvernehmliche Einigung statt. Bei einer Aufenthaltsdauer von 1-2 Nächten erfolgt die Platzzuteilung durch den Campingplatzbetreiber.
Der Campinggast ist danach nicht befugt, den Stellplatz ohne Zustimmung des Campingbetreibers zu wechseln. Der Betreiber behält sich vor, den Gästen auch nach bestätigter Reservierung, einen anderen Stellplatz als angedacht, zuzuweisen. Die Nutzung des Stellplatzes ist ausschließlich den an der Rezeption angemeldeten Personen gestattet. Besucher müssen ebenfalls angemeldet werden. Es fallen ggfs. Gebühren dafür an. Es ist dem Campinggast ohne vorherige Zustimmung des Campingplatzbetreibers nicht gestattet, Einbauten, Bepflanzungen oder ähnliche Gestaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Grenzen der Stellplätze sind unbedingt einzuhalten. Weiße Markierungsstriche liefern hierbei Orientierung. Den maßgeblichen Verlauf der Platzgrenzen legt in Zweifelsfällen der Campingplatzbetreiber fest.

5. Preise:

Die genannten Preise entsprechen den bei der Angebotserstellung vorliegenden Tarifen. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Campingplatzbetreiber nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vorbehalten, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtvertrag nicht wesentlich beeinträchtigen. Jedenfalls hat der Campingplatzbetreiber ohne Einfluss auf die Gültigkeit des Campingvertrages das Recht, die Tarife der jeweils gültigen Preisliste zu ändern, wenn zwischen Abschluss des Campingvertrages und Aufenthaltsbeginn mehr als 4 Kalendermonate liegen. Dem Campinggast ist es seinerseits gestattet, vom Vertrag nach den Bestimmungen des Punkt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzutre-ten. Bei allen Preislisten sind Irrtum und Änderungen vorbehalten.

6. Kosten und Stornierung der Reservierung im Campingvertrag:

Reservierungen sind grundsätzlich kostenlos. In der Hauptsaison sind Reservierungen mit einer Gebühr von 6,- EUR verbunden. Für die Fixierung des Aufenthaltes ist eine Anzahlung in der Höhe von 25% des Rechnungsbetrages notwendig. Der Campinggast kann seine Reservierung bis zu einer Woche vor Antritt des Aufenthaltes stornieren. Der Campingplatzbetreiber wird angezahlte Beträge daraufhin zurückerstatten, abzüglich einer Bearbeitungs- und Stornogebühr von 20,- EUR.
Bei Stornierungen mit einer kürzeren Frist als 8 Tagen, wird die Anzahlung vom Campingplatzbetreiber einbehalten.

7. Dauercamper/ Saisonplätze

Campinggäste, die im Rahmen eines Sonderarrangements Dauerplätze bzw. Saisonstellplätze mieten, zahlen eine Pauschale für den Stellplatz, bei der der Aufenthalt bis zu 4 Personen pauschal inkludiert ist.
Die Stellplatzmiete im Rahmen dieses Arrangements wird grundsätzlich am Beginn des ersten Aufenthaltes in der jeweiligen Saison zur Gänze fällig.
Der Campinggast wird zu Beginn der Stellplatzmiete bis zu 4 inkludierte Personen namentlich nennen. Der Campingplatzbetreiber wird diese entsprechend bei der Meldebehörde anmelden.
Weitere Personen, die den Stellplatz nutzen, müssen sich gesondert an der Rezeption registrieren und die Personengebühren für Ihren Aufenthalt extra bezahlen.
Es ist dem Campinggast nicht gestattet, den Stellplatz unter zu vermieten oder anderweitig kommerziell zu nutzen. Eine Zuwiderhandlung hierbei führt zu sofortiger Vertragskündigung.

8. Campingordnung:

Die jeweils gültige Campingordnung bildet einen integrativen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie hängt am Campingplatz aus bzw. steht als Download auf der Camping-Webseite zur Verfügung. Bei Verstößen gegen die Campingordnung seitens des Campinggastes, kann der Campinggast vom Campingbetreiber des Platzes verwiesen werden. Der Campinggast hat auch in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Rückzahlung allfälliger geleisteter Anzahlungen. Der Campingbetreiber behält sich in diesem Fall Schadensersatzforderungen vor.

9. Bezahlung der Campinggebühr:

Die gesamte Campinggebühr für die Dauer des Zeitraumes der Anmeldung/Reservierung ist grundsätzlich am Anreisetag fällig. Der Campingplatzbetreiber kann fallweise einer Bezahlung bis spätestens am Abreisetag zustimmen. Der Campinggast hat jedoch keinen Anspruch auf diesen Zahlungsaufschub.
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt grundsätzlich in bar. Der Campingplatzbetreiber kann fallweise Kartenzahlung akzeptieren. Seitens des Campinggastes besteht jedoch kein Anspruch auf eine andere Zahlungsart.

10. Mängel:

Etwaige Beanstandungen sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzbetreiber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzbetreiber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

11. Haftung:

Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzbetreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzbetreibers.

12. Events und Gruppen:

Bitte beachten Sie die Sonder-Tarife während Events wie GTI-Treffen oder Ironman (Termine und Preise lt. Preisliste). Im Rahmen dieser Events kann es außerhalb und innerhalb des Campinggeländes zu Lärmbeeinträchtigungen kommen.
Dieser Campingplatz ist definitiv kein Partyplatz. Aus diesem Grund wird größten Wert auf die Einhaltung der Nachtruhe (zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr) gelegt. Während dieser Zeit ist laute Musik und jeglicher Lärm unbedingt zu vermeiden. Gäste, die sich nicht an diese Spielregel halten, werden uns spätestens am nächsten Tag gebeten, den Platz zu verlassen. Bereits bezahlte Campinggebühren werden in diesem Fall nicht rückerstattet und eine allfällige Schadenersatzforderung wird vorbehalten.
Gruppen werden speziell außerhalb von Event-Zeiten auf max. 6 Personen begrenzt.

13. Hunde:

Hunde sind erlaubt (gegen Gebühr lt. Preisliste), es besteht jedoch Leinenpflicht am Campingplatzgelände! Die Sanitärgebäude sind für Hunde nicht zugelassen. Hunde sind für Ihr Geschäft unbedingt außerhalb des Campinggeländes zu führen.

14. WLAN:

Auf dem gesamten Campingplatzgelände ist WLAN empfangbar. Die Nutzung unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen. Der Nutzer macht sich vor der Nutzung mit den Nutzungsbedingungen, die am Campingplatz offen ausgehängt sind, vertraut und stimmt diesen zu.

15. Sonstiges:

Die Öffnungszeiten von Rezeption, Shop und Gastronomie können außerhalb der Hauptsaison eingeschränkt sein.

16. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtstand ist Klagenfurt am Wörthersee.

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