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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Campingplatz Klagenfurt am Wörthersee
Betreiber: TF TENTORIA GmbH, Metnitzstrand 5, 9020 Klagenfurt (FN 369182s | Handelsgericht Klagenfurt)
Fassung: 11/2011
1. Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Firma TF TENTORIA GmbH als Betreiber des Campingplatzes Klagenfurt Wörthersee (im Folgenden „Campingplatzbetreiber“) und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für die Aufenthaltsdauer gültigen Zusagen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzbetreiber.
Bei Anmeldung erkennt der Campinggast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Anmeldung/Reservierungen:
Mit der Anmeldung oder Reservierung bietet der Campinggast den Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung einer Stellplatzfläche verbindlich an. Dies kann schriftlich (Brief, Fax, Email), in Ausnahmefällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Campinggast auch für alle in der Anmeldung/Reservierung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Campinggast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung bzw. durch konkludente Handlungen durch den Campingplatzbetreiber oder dessen Beauftragte zustande. Fernmündliche Bestätigungen sind nur in Ausnahmefällen und in gegenseitigem Einverständnis bindend.
3. Dauer des Reservierungszeitraumes:
Der Umfang des Zeitraumes, für den ein Campinggast reserviert, ist grundsätzlich bindend, sobald der Campinggast seinen Aufenthalt antritt. Es ist nur bei einvernehmlicher Einigung möglich, den Aufenthaltszeitraum bzw. die entsprechende Zahlungsverpflichtung danach noch zu kürzen. Es besteht seitens des Campinggastes grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von voraus-bezahlten Campinggebühren, wenn er den Aufenthalt vorzeitig abbricht.
4. Stellplatz-Nummer:
Die Nummer des Wunsch-Stellplatzes des Gastes ist entweder bereits im Campingvertrag definiert oder die Auswahl findet am Anreisetag durch einvernehmliche Einigung statt.
Der Campinggast ist danach nicht befugt, den Stellplatz ohne Zustimmung des Campingbetreibers zu wechseln. Der Betreiber behält sich vor, den Gästen auch nach bestätigter Reservierung, einen anderen Stellplatz als angedacht, zuzuweisen.
5. Preise:
Die genannten Preise entsprechen den bei der Angebotserstellung vorliegenden Tarifen. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Campingplatzbetreiber nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vorbehalten, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtvertrag nicht wesentlich beeinträchtigen. Jedenfalls hat der Campingplatzbetreiber ohne Einfluss auf die Gültigkeit des Campingvertrages das Recht, die Tarife der jeweils gültigen Preisliste zu ändern, wenn zwischen Abschluss des Campingvertrages und Aufenthaltsbeginn mehr als 4 Kalendermonate liegen. Dem Campinggast ist es seinerseits gestattet, vom Vertrag nach den Bestimmungen des Punkt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzutreten.
6. 6.1. Kosten und Stornierung der Reservierung im regulären Campingvertrag:
Reservierungen sind grundsätzlich kostenfrei. Es fällt keine Reservierungsgebühr an. Der Cam-pingplatzbetreiber behält sich allerdings das Recht vor, Reservierungen erst nach Eingang einer Anzahlung von EUR 50,- entgegen zu nehmen. Der Campinggast kann seine Reservierung jederzeit vor Antritt des Aufenthaltes stornieren. Der Campingplatzbetreiber wird angezahlte Beträge daraufhin zurückerstatten, abzüglich einer Storno-und Bearbeitungsgebühr von EUR 5,-.
6. 6.2. Abweichende Stornobestimmung für Mietwohnwägen oder Bungalows:
a) Rücktritt durch den Mieter:
Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatz-betreiber seinen Rücktritt von dem Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktritts-zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzbetreiber folgende angemessene Entschädigung verlangen:
- Rücktritt bis 75 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
- Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
- Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
- Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Bei späterer Stornierung, Nichtantritt der Miete oder vorheriger Abfahrt ist der Campinggast zur vollständigen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vor-behalten, dass dem Campingplatzbetreiber ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale.
b) Rücktritt durch den Campingplatzbetreiber:
Der Campingplatzbetreiber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen Ferner ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzbetreiber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
7. Campingordnung:
Die jeweils gültige Campingordnung bildet einen integrativen Bestandteil dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen. Sie hängt am Campingplatz aus bzw. steht als Download auf der Camping-Webseite zur Verfügung. Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen gegen die Campingordnung seitens des Campinggastes, kann der Campinggast vom Campingbetreiber des Platzes verwiesen werden. Der Campinggast hat auch in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Rückzahlung allfälliger geleisteter Anzahlungen. Der Campingbetreiber behält sich in diesem Fall Schadensersatzforderungen vor.
8. Bezahlung der Campinggebühr:
Die gesamte Campinggebühr für die Dauer des Zeitraumes der Anmeldung/Reservierung ist grundsätzlich am Anreisetag fällig. Der Campingplatzbetreiber kann fallweise einer Bezahlung bis spätestens am Abreisetag zustimmen. Der Campinggast hat jedoch keinen Anspruch auf diesen Zahlungsaufschub.
9. Mängel:
Etwaige Beanstandungen sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzbetreiber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzbetreiber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
10. Haftung:
Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzbetreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzbetreibers.
11. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtstand ist Klagenfurt am Wörthersee.
12. Druck-, Darstellungs-und Übermittlungsfehler sind vorbehalten.